Corona-Infos

Update 29.03.2022

Ab Sonntag, den 3. April entfällt auch in den Gastronomien die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht!

 

Update 22.03.2022

Ab Freitag, den 1. April ist unser Restaurant wieder geöffnet. Es gilt die 3G-Regel* sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt für die Innen- und Außengastronomie.

 

*Wer hat Zugang nach der 3G-Regel?

- Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativem Testnachweis (PCR-Test, Antigen-Schnelltest)
- Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen, ohne zusätzlichen Testnachweis.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind – sie stehen automatisch getesteten Personen gleich.

 

 

Update 22.11.2021

Ab Mittwoch, den 24.11.2021, muss unser Restaurant auf Grund der neuen Corona Regelungen bis auf Weiteres geschlossen werden. Wir bieten vorerst keine Essen To-Go an.

 

Update 15.11.2021

Ab Dienstag, den 16.11.2021, gilt in bayerischen Gastronomien die 2G-Regelung. Daher dürfen wir nur noch vollständig geimpften und genesenen Gästen den Eintritt in unsere Innenbereiche gewähren. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis bereits am Eingang bereit.

Außerdem besteht im Innebereich wieder FFP2-Maskenpflicht, eine OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.

 

Update 06.11.2021

Ab Samstag, den 06.11.2021, gelten im Landkreis Traunstein verschäfte Hotspotregelungen. Dadurch gilt in unserem Restaurant ab sofort die 3G plus Regelung. Somit dürfen wir nur noch Geimpften, Genesenen oder Gästen mit negativem PCR-Test Zutritt in die Innenbereiche gewähren. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis bereits am Eingang bereit.

Außerdem besteht im Innebereich wieder FFP2-Maskenpflicht, eine OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.

Es gibt keine besonderen Regelungen oder Obergrenzen für Feiern (z.B. Weihnachtsfeiern).

 

 

Update 13.10.2021

Ab Donnerstag, den 14.10.2021, bieten wir unseren Gästen, welche eine Reservierung für unser Restaurant haben und weder geimpft noch genesen sind, Selbsttests zur Durchführung vor Ort an!

Wir möchten damit ein Zeichen setzen, dass bei uns alle Gäste willkommen sind und die Möglichkeit haben, einen schönen Abend/Tag bei uns zu verbringen, unabhängig von Impf- bzw. Genesenenstatus. Bei negativem Ergebnis stellen wir einen Nachweis aus, der die Gültigkeit des Tests für die Dauer Ihres Aufenthalts bei uns bestätigt (der Testnachweis kann nirgendwo anders verwendet werden). Wir bitten darum, uns bereits bei Reservierung mitzuteilen, ob ein Selbsttest benötigt wird. Auf Grund des zeitlichen Aufwands können wir bei Veranstaltungen und größeren Feiern keine Selbsttests anbieten. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

 

 

Update 31.08.2021

Ab 02. September gelten in Bayern endlich erleichterte Corona Bestimmungen, welche aus insbesondere die Gastronomie betreffen. Das Wichtigste in Kürze:

  • Die 3G-Regel bleibt ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 bestehen (Landkreisabhängig)
  • Die FFP2-Masken-Pflicht entfällt. Eine medizinische Maske ("OP-Maske")  genügt für den Restaurantbesuch
  • Die Maskenpflicht im Freien entfällt. In den Innenräumen müssen weiterhin Masken getragen werden, ausgenommen am Tisch
  • Die Sperrstunde (1 Uhr) entfällt
  • Die Kontaktbeschränkungen entfallen
  • Die Personenobergrenzen für Feiern entfallen

Diese Erleichterungen sind zukünftig abhängig von der Krankenhaus Ampel und gelten lediglich für die Stufe "grün".

 

Update 30.08.2021

Der Landkreis Traunstein hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten. Daher gelten ab Dienstag, den 31.08.2021 neue Regelungen, welche vorallem die Personenanzahl in geschlossenen Räumen betreffen.

Allgemeine Kontaktbeschränkung

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei weiterer Haustände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.

Hierbei nicht mitgezählt werden vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren.

 

Veranstaltungen und Feiern

Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass und einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis, wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen, sind bis zu 25 Personen zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

 

 

Update 23.08.2021

Neue Vorschriften ab Montag, 23.08.2021– 3G-Regel

Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35* dürfen nach der fünften Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20.08.2021 nur noch Personen die Innengastronomie betreten, welche eines der 3G erfüllen: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

  • Geimpft: Ab dem 15. Tag der zweiten Impfung bzw. 15 Tage nach der ersten Impfung bei Johnson & Johnson
  • Getestet: Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Std. alt.
  • Genesen: Mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test bzw. Genesenennachweis mit Auffrischimpfung nach 6 Monaten
  • Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler/innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch in den Ferien!).
  • Es besteht keine Testmöglichkeit direkt am Restaurant, es werden auch keine Selbsttests akzeptiert. Hausgäste von Strandcamping Waging können für einen medizinischen Schnelltest die auf dem Campingplatz befindliche Teststation nutzen. Hier können Sie online einen Termin vereinbaren.

 

Wichtiger Hinweis:

Aus organisatorischen Gründen müssen wir Sie bitten, für den gesamten Restaurantbereich (innen und außen) einen Nachweis über die Erfüllung der 3G-Regel zu erbringen. Nur so können wir einen reibungslosen Ablauf bei Schlechtwetter oder Wetterumbrüchen garantieren und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft vor Ort vermeiden.

Bitte denken Sie daran: Wir haben uns diese Regelungen nicht ausgedacht. Wir versuchen die Vorgaben der Regierung nur bestmöglich umzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Ihnen einen harmonischen Restaurantbesuch und unseren Mitarbeitern eine möglichst angenehme Arbeitssituation ermöglichen.

 

Diese Regelung gilt auch für alle zukünftigen privaten Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage usw.), solange die Inzidenz im Landkreis Traunstein über 35 liegt. In Bezug auf die Personenanzahl bei privaten Feiern bleiben bereits bestehenden Regelungen bei den entsprechenden Inzidenz-Schwellenwerte von 50 bzw. 100 bestehen (sh. FAQ).

 

 

Update 21.08.2021

Aktuell gibt es für den Landkreis noch keine konkreten Änderungen bezüglich der Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20.08.2021. Sobald neue Vorschriften (3G-Regel) für Ihren Restaurantbesuch bekannt gegeben werden, werden wir Sier hier unverzüglich darüber informieren. Bis dahin können Sie unser Restaurant weiterhin ohne Test-/Impfnachweis besuchen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.

 

Update 07.06.2021

Wir haben unser FAQ zu den Corona Regeln aktualisiert. Einfach auf dieser Seite nach unten scrollen und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen bekommen!

 

Update 05.06.2021

Ab 07.06.2021 treten weitere Lockerungen in Kraft und wir können ein Stück weiter zur Normalität zurückkehren. Ab Montag dürfen wir die Innengastronomie wieder für alle Gäste öffnen (bisher nur für Hausgäste erlaubt). Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

Zusammenfassend treten folgende Änderungen in Kraft:

 

Inzidenz unter 50 (gilt aktuell für den Landkreis Traunstein):

  • keine Testpflicht
  • beliebig viele Haushalte pro Tisch, max. 10 Personen pro Tisch
  • private Feiern bis zu 100 Personen außen, bis zu 50 Personen innen
  • Geimpfte und Genesene werden weiterhin nicht in die Personenzahl miteingerechnet

 

Inzidenz zwischen 50 und 100:

  • Testpflicht
  • maximal drei Haushalte pro Tisch, max. 10 Personen
  • private Feiern bis zu 50 Personen außen, bis zu 25 Personen innen
  • Geimpfte und Genesene werden weiterhin nicht in die Personenzahl miteingerechnet

 

Inzidenz über 100:

Bundesnotbremse, Gastronomie muss geschlossen werden

 

Update 31.05.2021

Ab 01. Juni 2021 treten im Landkreis Traunstein auf Grund stabiler 7-Tages-Inzidenz unter 50 weitere Lockerungen in Kraft. Dies bedeutet für unsere Gäste: Ab Dienstag, den 01.06.2021, entfällt die Testpflicht für Restaurantsbesuche. Es dürfen zwei Haushalte zu maximal 5 Personen ohne Testergebnis zusammen an einem Tisch sitzen. Der Innenbereich darf weiterhin nur von Hausgästen von Strandcamping Waging genutzt werden, auch dort ist kein Testnachweis mehr erforderlich. Auch wenn theoretisch keine Pflicht zur Tischreservierung mehr besteht, bitten wir wegen des hohen Gästeaufkommens trotzdem unbedingt um vorherige Reservierung.

 

Update 20.05.2021:

Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sind nun auch PCR-Tests gleichlautend den Regelungen für Selbst- und Schnelltests auch in der Außengastronomie so- wie bei allen anderen Angeboten, für die ein Testnachweis vorzulegen ist, nur für 24 Stunden gültig.

 

 

Update 18.05.2021:

Jetzt ist es amtlich. Unser Restaurant darf ab 21.05.2021 endlich wieder Gäste empfangen! Wir treffen die letzten Vorbereitungen und freuen uns so sehr auf ein baldiges Wiedersehen! Bitte beachten Sie für Ihren Restaurantbesuch die geltenden Corona Vorschriften. Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie in unserem nachfolgenden FAQ.

 

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Häufig gestellte Fragen zum Restaurantbesuch

(Stand der Vorschriften 01.09.2021)

 

Vor dem Restaurantbesuch

Muss ich vorab einen Tisch reservieren oder kann ich auch spontan kommen?

Auf Grund des zu erwartenden großen Andrangs ist eine Tischreservierung weiterhin unbedingt erforderlich. Auf Grund der Abstandsvorschriften können wir nur eine begrenzte Anzahl an Tischen anbieten. Daher werden wir Gästen ohne Reservierung wahrscheinlich keinen Tisch anbieten können.

 

Wie kann ich einen Tisch reservieren?

Am besten nutzen Sie unser Online-Tischreservierungsprogramm. Dieses ist für Sie kostenlos. Dort können Sie Datum, Uhrzeit und Personenanzahl auswählen und live die Verfügbarkeit am gewünschten Tag überprüfen. Außerdem können Sie bereits alle wichtigen Daten zur Kontaktverfolgung hinterlegen. Dadurch können wir den Aufwand für die Gäste-Registrierung vor Ort minimieren und Ihre Wartezeit verkürzen.

Natürlich nehmen wir Ihre Tischreservierung auch weiterhin per E-Mail oder telefonisch (zu den Öffnungszeiten) entgegen.

Telefon: 08681 47900, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir besondere Wünsche zur Tischwahl in der aktuellen Situation nur begrenzt berücksichtigen können.

 

Wie lange dürfen wir abends im Strandkurhaus verweilen?

Aktuell gibt es keine Sperrstunde mehr.

 

Testpflicht, Geimpfte, Genesene

Brauche ich für meinen Restaurantbesuch ein negatives Testergebnis?

Solange die Inzidenz unter 35 liegt, ist kein Testnachweis erforderlich. Bei einer Inzidenz über 35 ist ein medizinischer Schnelltest oder ein PCR Test notwendig. Der Schnelltest darf max. 24 Stunden alt sein, der PCR-Test gilt max. 48 Stunden. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene (3G-Regel).

 

Kann ich mich auch vor Ort testen lassen?

Wir bieten keine Selbsttests zum Verkauf vor Ort an. Hausgäste von Strandcamping Waging können einen medizinischen Schnelltest direkt am Campingplatz durchführen lassen: https://teststation.live-website.com/teststation-strandkurhaus-waging-am-see

 

Wer ist von der Testpflicht befreit?

Kinder unter 6 Jahren, Geimpfte oder Genesene sowie Schüler/innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Regelung für Schüler/innen gilt bereit während der bayerischen Sommerferien. Ein entsprechender Schulnachweis (Schülerausweis, Bus-/Bahnticket usw.) muss vorgezeigt werden.

 

Wer gilt als vollständig geimpft?

Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium gilt man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung als vollständig geimpft.
Bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und AstraZeneca sind jeweils zwei Impfungen notwendig. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson gibt es nur eine Impfung.

 

Wer gilt als genesen?

Mit einem PCR-Test muss eine Corona-Infektion nachgewiesen worden sein. Der positive Test muss mindestens 28 Tage, darf aber höchstens sechs Monate alt sein. Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesen zu gelten.
Als "genesen" gelten auch Personen, bei denen die Corona-Infektion schon über sechs Monate zurückliegt und die ihre Erstimpfung vor mehr als 15 Tagen erhalten haben.

 

Während dem Restaurant Besuch

Welche Unterlagen muss ich vor Ort vorzeigen?

Liegt die Inzidenz im Landkreis Traunstein über 35 müssen folgende Nachweise erbracht werden: Gültiger Corona Test bzw. gültiger Impfnachweis bzw. Nachweis über die Genesung (3G-Regel).

 

Darf ich mir vor Ort selbst einen Tisch aussuchen?

Auf Grund der Registrierungs- und Nachverfolgungspflicht müssen wir alle Gäste an einen festen Tisch platzieren. Dies gilt auch für den Außenbereich. Dadurch reduzieren wir unnötige Laufwege und Kontaktsituationen zu anderen Gästen auf ein Minimum.

 

Muss ich im Restaurantbereich eine Maske tragen?

Ab 02.09.2021 entfällt die FFP2-Masken-Pflicht. Für den Innenbereich sind weiterhin medzinische Masken ("OP-Maske") notwendig. Die Maske darf nur direkt am Tisch abgenommen werden. Während der Anmeldung, dem Gang zum Tisch, zur Toilette oder beim Verlassen des Restaurants muss die Maske jedenfalls getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht. Diese Vorschriften gelten solange die Krankenhausampel in Bayern grün ist.

 

Müssen die Bedienungen eine Maske tragen?

Unsere Servicemitarbeiter tragen OP-Masken, welche mehrmals täglich gewechselt werden. Die Kontaktsituationen unserer Mitarbeiter untereinander sind auf das absolute Minimum beschränkt.

 

Mit wie vielen Personen darf ich zusammen an einem Tisch sitzen?

Ab 02.09.2021 entfallen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (solange Krankenhausampel grün).

 

Dürfen wieder private Feiern stattfinden?

Ja, es dürfen seit 07.06.2021 auch wieder private Feiern wir Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen o.ä. stattfinden. Ab 02.09.2021 gibt es außerdem keine Personenobergrenzen mehr (solange Krankenhausampel grün).

 

Brauche alle Gäste einer privaten Veranstaltung (Geburtstage, Hochzeiten, Firmungen usw.) einen aktuellen Test?

Ab 23.08.2021 muss jeder Gast einen Nachweis über die Erfüllung der 3G-Regel erbringen. Dies gilt auch für geschlossene, private Feiern. Ausgeschlossen sind weiterhin Kinder unter 6 Jahre. Um die Organisation zu erleichtern, bitten wir alle Gäste, welche eine Feier bei uns geplant haben, uns vorab eine Gästeliste mit den Kontaktdaten aller Personen sowie deren 3G-Status mitzuteilen.

 

Welche Gegenstände dürfen auf dem Tisch vorhanden sein und wie werden die Tische gereinigt?

Wir reduzieren den haptischen Kontakt unserer Gäste zu Bedarfsgegenständen auf ein Minimum. Aus diesem Grund arbeiten wir aktuell größtenteils mit Einweg-Produkten (Speisenkarte, Salz/Pfeffer/Zucker etc). Sie können unsere Speisekarte auch online auf unserer Homepage aufrufen. Wir verzichten auf alle nicht unbedingt notwendigen Gegenstände auf den Tischen/Stühlen (Dekoration, Decken, Polster usw.) Alle Tische und die darauf befindlichen Gegenstände werden nach jeder Benutzung gereinigt/ausgewechselt.

 

Gibt es eine Kinderspielecke?

Leider können wir aktuell in den Innenräumen keine Kinderspielecke anbieten. Auch hier wollen wir Kontaktsituationen möglichst vermeiden.

 

 

 

 

Über uns

In unserem gemütlichen Haus mit dem herrlichen Blick auf den Waginger See, dem "wärmsten See Oberbayerns" und das Panorama der Chiemgauer und Salzburger Bergwelt verwöhnen wir Sie mit allerlei bayerischen und traditionellen Schmankerln.


Strandkurhaus Waging am See
Am See 1, DE-83329 Waging am See
+49 8681 4790-0
info@strandkurhaus.de


Unsere Öffnungszeiten
Donnerstag und Freitag ab 17:00 Uhr
Samstag und Sonntag ab 12:00 Uhr
Warme Küche bis 20.00 Uhr
  Montag, Dienstag und Mittwoch Ruhetage, abweichende Öffnungszeiten an Feiertagen möglich

Hinweis: Veranstaltungen/(Trauer-)Feiern auch grundsätzlich außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

 

Ankündigung Betriebsurlaub: 06.02.2023 bis einschließlich 01.03.2023